Gesetzliche Gewährleistung
Gesetzliche Gewährleistung & Mängelrechte
Für alle Waren aus unserem Sortiment besteht das gesetzliche Gewährleistungsrecht der Europäischen Union. Die Gewährleistungsfrist für Neuwaren beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Innerhalb dieser Frist können Sie Mängel reklamieren, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware bestanden haben.
Bei einem berechtigten Sachmangel haben Sie primär Anspruch auf eine kostenfreie Nacherfüllung (Wahlweise durch Reparatur oder Ersatzlieferung).
Zur harmonisierten Verbraucherinformation stellt die Europäische Union ein standardisiertes Gewährleistungslabel bereit, welches Sie direkt auf unseren Produktseiten sowie nachfolgend einsehen können:
